EU Reiserichtlinien
Planreisen „Die Ganze Welt Des Reisens“
Inhaber Manabesh Chatterjee
Sandweg 62
60316 Frankfurt
Tel .: (+49) 69 – 40562087
Fax: (+49) 69 – 48009882
E-Mail: info@planreisen.de
UstID: DE245625072 FA Frankfurt am Main II
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden / unseres Kunden wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch unseres Unternehmens, oder bei demselben Kontakt mit diesem, werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen.
In diesem Fall verfügt Planreisen über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Planreisen für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Planreisen nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Planreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der HDI Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HDI Versicherung AG / Betriebshaft.-/Transport-Schaden / Postfach 51 02 60 / 30632 Hannover / T. +49 (0)511 3031-566 / F. +49 (0)511 645-115-1591 / E-Mail: hus-schaden@hdi.de kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Planreisen verweigert werden.
Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Planreisen, die trotz der Insolvenz des Planreisen erfüllt werden können.
Wir von Planreisen sehen uns in der Pflicht, Sie besonders bei Einzelleistungen über den Anbieter und die Kontaktmöglichkeiten zu informieren. Bei einem Beratungsgespräch mit Ihnen entsprechen wir unserer Informationspflicht gem. §§ 651 a ff. BGB, Art. 250 ff. EGBGB und händigen Ihnen hierzu ein Beratungsprotokoll aus.
WORTLAUT Beratungsprotokoll : Wir, <Planreisen, die ganze Welt des Reisens> sind rechtlich dazu verpflichtet Sie über wichtige Themen zu Ihrer Reise zu informieren. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Reise übersichtlich zusammen, damit Sie sich gut informiert auf Ihre Reise freuen können. Mir wurden die vorvertraglichen Informationen ausgehändigt, insbesondere wurde ich über die Einreisebestimmungen – die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse – für mich und meine Mitreisenden informiert.
Ich habe die AGB des Veranstalters erhalten und zur Kenntnis genommen (je nach gebuchter Leistung) und mir wurde der Abschluss von Reiseschutzprodukten (Reiserücktritt/-abbruch sowie Auslandskrankenschutz inkl. Krankenrücktransport) empfohlen.
Ich wurde vor Buchung über meine Rechte nach den §§ 651 a ff. BGB, Art. 250 ff. EGBGB informiert und habe das Formblatt (bei Pauschalreise / Verbundener Reiseleistungen) erhalten.